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Solidaritätsaktion für
arbeitslose LehrerInnen
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Fördermaßnahmen Voraussetzung, damit man in den Genuss einer Fördermaßnahme fällt, ist die Vormerkung bei der zuständigen Regionalgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (siehe AMS). Bei AMS muss man sich pro Monat einmal melden, ansonsten erfolgt eine Streichung aus der Vormerkliste. Nach der Bewerbung beim Landesschulrat sind sie nicht gleichzeitig beim AMS vorgemerkt!
STARTJOBS (Förderung des Landes OÖ) Förderkriterien: + 3-monatige Vormerkdauer als arbeitssuchend oder arbeitslos beim AMS + Hauptwohnsitz mind. 1 Jahr in OÖ + Alter: zwischen 17 und 27 Jahre + abgeschlossene Ausbildung an einer BMS, BHS, AHS, Akademie oder Universität + die arbeitslosen Lehrer dürfen noch keine ausbildungskonforme Tätigkeit ausgeübt haben (ausgenommen geringfügige Beschäftigungen)
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