Voraussetzung für eine Anstellung an einer Grund-,
Haupt-, oder Förderschule
è
Positiver Abschluss einer
Lehrerausbildung an einer Pädagogischen Akademie in Österreich
è
Gleichstellung eines
österreichischen Lehramts- oder Diplomprüfungszeugnisses mit einer
Lehramtsbefähigung für Bayern nach dem Bayrischen Lehrerbildungsgesetz -
Anerkennungsverfahren
Ansuchen
um Anerkennung des Lehramtszeugnisses/Diplomprüfungszeugnisses:
An
Bayrisches Staatsministerium für Bildung
Salvatorstr. 2
D-80 333 München
Formloses Ansuchen mit folgenden Beilagen:
-
Geburtsurkunde
-
Staatsbürgerschaftsnachweis
-
Lehramts-/Diplomprüfungszeugnis
-
Lebenslauf
-
Erklärung darüber, für welches Lehramt die Anerkennung beantragt wird
und ob damit Einverständnis besteht, dass bei Nichtanerkennung für das
beantragte Lehramt eine Anerkennung für eines der übrigen Lehrämter
erfolgt.
-
Erklärung darüber, dass in keinem anderen Land der Bundesrepublik
Deutschland eine Anerkennung beantragt, eine Eignungsprüfung abgelegt
oder ein Anpassungslehrgang begonnen wurde.
- Nachweis
der erforderlichen Sprachkenntnisse (ergibt sich aus der
Staatsangehörigkeit)
Diese
Unterlagen sind entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien
(Notar oder Gericht) vorzulegen.
Diese
Anerkennung des Lehramts- oder Diplomzeugnisses
Kontaktperson im Staatsministerium für Anrechnungsangelegenheiten:
Frau Regierungsschulrätin
Ilse Stork
0049 89
2186 – 2539
Bitte den
Termin 20. Mai 2006 einhalten! Nachreichungen sind möglich.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich am besten an Frau Rektorin Ingrid
Hartmann! |