Solidaritätsaktion für arbeitslose LehrerInnen
Stifterstraße 23
4020 Linz
Tel: 0732/782266-23 od. 24
Email: office@sale.or.at


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Unterrichten in Bayern


 Allgemein bildende Pflichtschulen: 

Voraussetzung für eine Anstellung an einer Grund-, Haupt-, oder Förderschule 

è           Positiver Abschluss einer Lehrerausbildung an einer Pädagogischen Akademie in Österreich

è           Gleichstellung eines österreichischen Lehramts- oder Diplomprüfungszeugnisses mit einer Lehramtsbefähigung für Bayern nach dem Bayrischen Lehrerbildungsgesetz - Anerkennungsverfahren 

Ansuchen um Anerkennung des Lehramtszeugnisses/Diplomprüfungszeugnisses: 

An
Bayrisches Staatsministerium für Bildung

Salvatorstr. 2
D-80 333 München
 

Formloses Ansuchen mit folgenden Beilagen:

  1. Geburtsurkunde
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis
  3. Lehramts-/Diplomprüfungszeugnis
  4. Lebenslauf
  5. Erklärung darüber, für welches Lehramt die Anerkennung beantragt wird und ob damit Einverständnis besteht, dass bei Nichtanerkennung für das beantragte Lehramt eine Anerkennung für eines der übrigen Lehrämter erfolgt.
  6. Erklärung darüber, dass in keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anerkennung beantragt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder ein Anpassungslehrgang begonnen wurde.
  7. Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (ergibt sich aus der Staatsangehörigkeit)

Diese Unterlagen sind entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien (Notar oder Gericht) vorzulegen.

Diese Anerkennung des Lehramts- oder Diplomzeugnisses

 

Kontaktperson im Staatsministerium für Anrechnungsangelegenheiten: 

Frau Regierungsschulrätin Ilse Stork

0049 89 2186 – 2539

 

Bewerbung: 

Nach positivem Abschluss des Anerkennungsverfahrens ist die Bewerbung bis zu einem bestimmten Termin an einen der nachstehenden Regierungsbezirke zu richten.

BewerberInnen, die erst nach dem vom Bayerischen Staatsministerium festgesetzten Bewerbungstermin die Diplomprüfung für das Lehramt für Volks-, Haupt- oder Sonderschulen abschließen, müssen den Bewerbungstermin unbedingt einhalten. Das Diplomprüfungszeugnis ist aber sofort nach Erhalt der Bewerbung nachzureichen.

  

Regierung von Oberbayern, Schulabteilung, Maximilianstraße 39, D-80538 München

www.regierung.oberbayern.bayern.de

 

Regierung von Niederbayern, Schulabteilung, Regierungsplatz 540, D-84028 Landshut

www.regierung.niederbayern.bayern.de

 

Regierung von Oberpfalz, Schulabteilung, Emmeramsplatz 8, D-93047 Regensburg

www.regierung.oberpfalz.bayern.de

 

Regierung von Oberfranken, Schulabteilung, Ludwigstraße 20, D-95444 Bayreuth

www.regierung.oberfranken.bayern.de

 

Regierung von Mittelfranken, Schulabteilung, Promenade 27, D-91522 Ansbach

www.regierung.mittelfranken.bayern.de

 

Regierung von Unterfranken, Schulabteilung, Peterplatz 9, D-97070 Würzburg

www.regierung.unterfranken.bayern.de

 

Regierung von Schwaben, Schulabteilung, Fronhof 10, D-86152 Augsburg

www.regierung.schwaben.bayern.de

 

Lehrverpflichtung: 

An Grund-, Haupt- und Förderschulen ist eine Lehrerverpflichtung von 27 bis 30 Wochenstunden zu erfüllen. 

Bezahlung: 

Die Einstufung der LehrerInnen für Grund-, Haupt- und Förderschulen erfolgt in die Besoldungsgruppe A 12.

Anfangsgehalt für verbeamtete LehrerInnen € 2.559,52 zuzüglich eventueller Familienanteile.

Anfangsgehalt für LehrerInnen im Angestelltenverhältnis € 2.135,13 zuzüglich € 502,36 Ortszuschlag und eventueller Familienanteile. 

Pensionsversicherung: 

Beamte sind über den Freistaat Bayern beitragsfrei rentenversichert. 

Angestellte: siehe Sozialversicherung 

Sozialversicherung: 

Angestellte:

Angestellte treten einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung bei. Dienstgeber und Dienstnehmer zahlen dort die erforderlichen Beiträge ein. Angestellte sind über diese Versicherung renten-, arbeitslosen-, pflege-, kranken- und unfallversichert. 

Beamte:

Beamte gehen eine Privatversicherung ein. Diese Versicherung deckt im Bedarfsfall einen Teil der Behandlungs-, Heil- und Pflegekosten. Für den Rest der angeführten Kosten kommt der Dienstgeber in Form einer Beihilfe auf.

Die Versicherungsprämie und die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Familienstand und ev. der Anzahl der unversorgten Kinder. 

Anrechung von Auslandsdienstzeiten: 

Objektivierung von Neulehrern/Neulehrerinnen:

Für Dienstzeiten als LehrerIn, AssistentIn, LektorIn werden per Monat 12,5 Punkte gutgeschrieben. Die Punkteanrechnung soll von bisher maximal 150 Punkte auf maximal 450 Punkte erweitert werden. 

Dienstzeit im Ausland:

Lehrerdienstzeiten in Ländern der Europäischen Union werden auch bei der Überstellung von einem befristeten in ein unbefristetes Dienstverhältnis bei Vorlage der entsprechenden Dienstzeitbestätigung berücksichtigt. Nach Überstellung in ein unbefristetes Dienstverhältnis wird jene Dienstzeit, die als LehrerIn in einem Land der EU geleistet wurde, zur Vorrückung in höhere Bezüge zur Gänze angerechnet. 

Pension:

Wenn LehrerInnen Anspruch auf Pensionsleistungen haben, wird für die im Ausland verbrachte Zeit ein eigener Pensionsteil errechnet. Dieser Teil wird dann der Pension in Österreich hinzugerechnet.

 TIPP:

Lassen Sie sich das Lehramts-, bzw. Diplomprüfungszeugnis in Bayern anerkennen.

Es geht derzeit problemlos und Sie haben die Option offen, sich in einem der bayrischen Bezirke bewerben zu können.

Bitte den Termin 20. Mai 2006 einhalten! Nachreichungen sind möglich.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich am besten an Frau Rektorin Ingrid Hartmann!